Für und Vida

Beratung - Planung - Prävention



NEWS 2024

Was gibt's Neues bei "Für und Vida"?

Ich wünsche Dir viel Spaß beim Lesen.

 


Kooperation mit Zwergenstark - Eine Welt voller Geschichten für Kinder




7. Juni 2024

Magnus Wentland und Benjamin Jäger gründeten 2021 Zwergenstark mit dem Ziel, die Entwicklung, Sprachkompetenz, Bildung und Kreativität von Kindern mithilfe von Literatur und digitalen Medien nachhaltig zu fördern. Ich bin glücklich und stolz, ab sofort mit meinem MELLI'S PODCAST KINDERSPIEL Teil der Zwergenstark-Welt zu sein und über diese wertvolle Organisation allen Kindern meine Geschichten und Gedichte zu schenken.



"So ein bisschen Bildung ziert den ganzen Menschen." - Heinrich Heine


2. Januar 2024

 "So ein bisschen Bildung ziert den ganzen Menschen", sagte Heinrich Heine. Sehe ich genauso. Und darum handle ich auch danach. Ich liebe und genieße es, mir Wissen anzueignen und mich in meinen Interessengebieten weiterzubilden. Trotz eines gut gefüllten Alltags habe ich mich entschlossen, mich zur Lern- und Entwicklungsberaterin ausbilden zu lassen. Mit erfolgreichem Abschluss in ungefähr zwei Jahren integriere ich dieses Beratungsfeld in mein Angebot und unterstütze damit vorrangig Eltern und deren Kinder im Bereich der frühkindlichen Bildung, also ab der Geburt bis ins Vorschulalter, sowie in der schulischen Entwicklung.



Gerichtsurteil zu Online-Coaching                                 




07. August 2023

Ein im März 2023 gefälltes Gerichtsurteil hat für Wirbel in den sozialen Medien gesorgt und die Coaching-Szene in Aufruhr versetzt. Worum geht's genau? Eine Unternehmerin hatte geklagt, weil ihr die Vergütung für ein Coaching zu hoch erschien, ihr der Rücktritt vom Vertrag aber versagt wurde. Vereinbart war ein hoher fünfstelliger Betrag für einen 12-monatigen Lehrgang. Der Fall landete beim Oberlandesgericht in Celle, wo festgestellt wurde, dass der Vertrag ohnehin nichtig war, da der Anbieter keine entsprechende Zulassung nach § 12 FernUSG (Fernunterrichtsschutzgesetz) hatte. Dieser Paragraph sieht vor, dass Fernlehrgänge der Zulassung durch die zuständige Behörde, der ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht), bedürfen. Erfolgt die Wissensvermittlung ausschließlich oder überwiegend im Fernmodus, wird Unterrichtsmaterial online zum eigenständigen Abruf zur Verfügung gestellt und findet die Kommunikation zwischen dem Lehrendem (Coach) und Lernendem (Klienten) überwiegend asynchron, also zeitversetzt, statt, ist eine solche ZFU Zulassung erforderlich. Und das ist auch gut und richtig so, finde ich.